Ab Januar 2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Das Bundeskabinett verabschiedet damit eine neue Grundlage für die Versorgung alter und kranker Menschen. Es wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.
Das neue Gesetz soll grundlegende Veränderungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bringen.

Gesetz 2

Die 3 jetzigen Pflegestufen werden in bis zu 5 Pflegegrade eingeteilt. Für alle, die ab 2017 Pflegebedürftig werden, gibt es dann ein neues Begutachtungsverfahren. Diejenigen, die jetzt schon eine Pflegestufe besitzen, werden automatisch in einen neuen Pflegegrad eingestuft, ohne dass sie nochmals begutachtet werden müssen.
So wird gerechnet:

Für alle, die eine körperliche Einschränkung haben, gilt die Grundregel +1. Das heißt, diejenigen die zum jetzigen Zeitpunkt zum Beispiel die Pflegestufe 1 haben, erhalten den Pflegegrad (PG) 2!
Für die Pflegebedürftigen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz gilt sogar +2.
Also für diese zu Pflegenden wäre das Pflegegrad (PG) 3.

Wer ab Januar 2017 erstmals Leistungen beantragen möchte, profitiert von den neuen Pflegegraden. Der Medizinische Dienst prüft während der Begutachtung, wie selbstständig jemand ist. Die individuellen Beeinträchtigungen werden differenziert betrachtet und wiedergegeben. Pflegeminuten werden in der neuen Begutachtung keine Rolle mehr spielen, da sich die neuen Pflegegrade am Grad der Selbstständigkeit orientieren.
Der Anspruch auf niedrigschwellige Betreuungs-und Entlastungsleistungen, welche wir ja auch in unserer Seniorenhilfe anbieten, wird dann in alle Pflegegrade übernommen. Der Betrag wird für alle von 104 € auf 125 € erhöht. Ihre Pflegekasse wird Sie spätestens am Jahresende darüber informieren, welcher Pflegegrad für Sie in Betracht kommt. Sie müssen also überhaupt nichts tun.

Fest steht, dass viele Pflegebedürftige beim Übergang in das neue System einen Anspruch auf verbesserte Leistungen haben. Wer detaillierte Informationen dazu wünscht, kann uns gern anrufen. Wir können Ihnen auch eine Broschüre zuschicken. Oder noch besser: Sie besuchen uns im Oktober zu unseren jeweiligen
Veranstaltungen, zu denen eine Fachfrau dazu sprechen wird.