Dienstags immer zur gleichen Uhrzeit freut sich Frau Wolf auf das strahlende Gesicht von Frau Lücke. Denn das hat sie sich eingeprägt.
Auf Grund des hohen Alters von 99 Jahren hat das Leben mental und körperlich nun mal seine Spuren hinterlassen. Doch Frau Wolf genießt das Zusammensein mit Frau Lücke, die Spaziergänge, Vorlesen und Reden über Erinnerungen, bissel über die heutige Zeit oder auch nur, was es bald zu essen gibt. Von der Tochter Frau Hentzschel wird die Betreuung ihrer Mutter, durch Frau Lücke, sehr gern angenommen. Sie kann in der gewonnenen Zeit endlich einmal eigene Dinge erledigen, die sonst zu kurz kommen.
Frau Lücke wiederum empfindet die Begleitung von Frau Wolf als Bereicherung ihres Alltags. Angesprochen in einer Phase der Arbeitslosigkeit ist dies eine sehr dankbare Aufgabe geworden, und sie bekommt viel zurück. Frau Wolf stehen von der Pflegekasse für diese Betreuung 104,00 € monatlich zu, die auch für anderweitige haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden können.
Das gilt laut Pflegestärkungsgesetz vom 1. Januar 2015 für alle Pflegestufen, so dass die pflegenden Angehörigen auf diese Weise ein wenig Hilfe erfahren. Sie können sich wie z. B. die Tochter von Frau Wolf in dieser Zeit einmal persönlichen Sachen widmen, ohne ein schlechtes Gewissen zu bekommen. Wer von Ihnen ehrenamtlich ähnliche Unterstützung leisten würde oder als Angehöriger solch ein Angebot in Anspruch nehmen möchte, kann sich gern an uns wenden.
Da der Bedarf auf Grund des demografischen Wandels weiter steigt, haben wir auf Bestreben des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seit Anfang Juli unser Leistungsspektrum auf die
Kommune Glashütte erweitert.