Unser heutiger Beitrag bezieht sich noch einmal auf den „Anspruch für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleitungen“. Dazu erreichten uns in letzter Zeit mehrere Nachfragen. Bei jedem Menschen steigt mit dem Lebensalter auch die Wahrscheinlichkeit gebrechlicher und hilfe- oder pflegebedürftiger zu werden. Aber auch in dieser Lebenssituation wünschen sich die meisten Menschen, trotz Einschränkung, in ihrem zu Hause bleiben zu können.

Mit unserem Angebot niedrigschwelliger Betreuungsleistungen bieten wir Leistungen der Betreuung und Beaufsichtigung, die stundenweise durch ehrenamtliche Helfer erbracht werden. Ziel unseres Angebotes ist es zum einen, Sie als Angehöriger für eine kurze Zeit zu entlasten, damit Sie sich anderen Aktivitäten widmen können (Unternehmungen, Einkauf, Arztbesuche u.a.) und zum anderen, Ihre Angehörigen durch ehrenamtliche Helfer zusätzlich stundenweise zu betreuen.

Ab dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen auch niedrigschwelligen Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen u.a. Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen oder eine individuelle Hilfe bei der Bewältigung des Alltages.

Um beide Leistungsarten in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse/Krankenkasse gestellt werden. Bei Feststellung der Voraussetzungen erhalten die Betroffenen einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zum 104 € pro Monat. Je nach Betreuungsbedarf wird auch ein erhöhter Betrag von 208 € gewährt.
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige, die in einer Pflegestufe (Pflegestufe I, II oder III) eingestuft sind. Auch Betreuungsbedürftige, die zwar begutachtet wurden, jedoch keine der drei Pflegestufen erhalten sondern nur Pflegestufe 0 besitzen haben Anspruch auf niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Der anerkannte Betreuungsbetrag wird nicht frei ausbezahlt, sondern ist mit Rechnungen zu belegen. Nur die tatsächlich entstandenen und belegten Kosten werden erstattet. Dazu müssen Sie die Rechnungen oder Belege der zuständigen Pflegekasse vorlegen. Alternativ können wir als Leistungserbringer auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, so dass Sie keinen Aufwand haben.

Unser Angebot der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird durch ehrenamtliche Helfer realisiert. Die meisten unserer Ehrenamtlichen sind ortsansässige Senioren, die im sozialen Bereich tätig waren. Bei einer Anfrage vermitteln wir Ihnen eine geeignete Unterstützung.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind individuell vereinbar, je nach dem aktuellen Bedarf. Als Träger des Angebotes sind wir in der Pflicht, das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, zu begleiten, zu qualifizieren und wertzuschätzen. Dazu gehören vor allem regelmäßiger Austausch mit Fachkräften, Fortbildungen, gesellige Aktivitäten. Unsere Ehrenamtlichen bekommen eine Aufwandsentschädigung. Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, rufen Sie uns an oder kommen in unseren Sprechstunden.