Ab Januar 2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Das Bundeskabinett verabschiedet damit eine neue Grundlage für die Versorgung alter und kranker Menschen. Es wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.
Das neue Gesetz soll grundlegende Veränderungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bringen.

Die 3 jetzigen Pflegestufen werden in bis zu 5 Pflegegrade eingeteilt. Für alle die ab 2017 Pflegebedürftig werden, gibt es dann ein neues Begutachtungsverfahren. Diejenigen, die jetzt schon eine Pflegestufe besitzen, werden automatisch in einen neuen Pflegegrad eingestuft ohne dass Sie nochmals begutachtet werden müssen.
Sie müssen also nichts tun. Ihre Pflegekasse wird Sie spätestens am Jahresende darüber informieren welcher Pflegegrad für Sie in Betracht kommt.

Wer jetzt schon etwas mehr darüber wissen möchte, kann sich ab Juli bei uns die neuen Broschüren vom Bundesministerium für Gesundheit zum Pflegestärkungsgesetzt II zu unseren Sprechstunden abholen.
Ab dem nächsten Monat wird bei uns auch die Broschüre „Zu Hause gut versorgt“ erhältlich sein, die Informationen und Tipps für ältere Menschen zu Unterstützung bei der Mobilität, Beratung rund um Alter und Pflege sowie Maßnahmen rund um den Wohnraum beinhaltet.